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Schwimmunterricht an Stuttgarter Schulen?

von Muhterem Aras 12.05.09, 11:13 Uhr

Der Bildungsplan für Viertklässler formuliert im Bereich des Schwimmunterrichts folgende Ziele: “Die Schüler können tauchen, in Brust- und Rückenlage gleiten, auftreiben, schweben, in verschiedenen Varianten springen, schnell und ausdauernd schwimmen und haben weitere Schwimmarten kennen gelernt.” Trotz dieser klaren Formulierung und Vorgabe des Bildungsplanes kommen die Stuttgarter Nachrichten vom 20. April 2009 zu folgendem Ergebnis: „Auch nach der Grundschule hat jedes dritte Kind Probleme, sich über Wasser zu halten”. Laut Kultusministerium ist die Stadt Stuttgart als Schulträger für die Sicherstellung des Bildungsplanes zuständig. Am 22. April 2009 erscheint in den Stuttgarter Nachrichten ein Interview mit der zuständigen Schul- und Sportbürgermeisterin Frau Dr. Eisenmann (CDU), die mich mit ihren Aussagen völlig irritiert. Denn sie erklärt, dass von 168 öffentlichen Schulen 140 Schulen Schwimmen anbieten. Auf die Frage der Journalisten, welche Schulen keinen Schwimmunterricht anbieten und warum, antwortet sie wie folgt: “Es sind die beruflichen Schulen, die ein solches Angebot lehrplanmäßig nicht vorsehen”. Nach dieser Aussage bin ich nicht nur irritiert, sondern fassungslos und frage mich, ob ich in den letzten Jahren die Schulpflicht meiner Kinder verletzt haben könnte. Denn bei meiner Tochter Helin wird der Schwimmunterricht erst seit dem 2. Halbjahr der 6. Klasse angeboten. Mein Sohn Deniz besucht die 2. Klasse. Von erteiltem Schwimmunterricht habe ich bisher kein Wort mitbekommen. Da frage ich mich nur, wo die zuständige Bürgermeisterin ihre Informationen hernimmt.

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