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Keine Bodenspekulation

von Peter Pätzold 13.07.11, 15:57 Uhr

Erbbaurecht wichtiger als Stiftung
‘Die durch den Gleisabbau frei werdenden Grundstücke werden der Grundstücksspekulation entzogen’ war eine der für Schlichter Heiner Geißler unabdingbaren Verbesserungen für den Fall einer Fortführung des Baus von Stuttgart 21. Die Grundstücke sollten in eine Stiftung übergehen und dem Grundstücksmarkt entzogen werden. Das jetzt vorgestellte Modell der “Mediations-Stiftung Rosenstein” hat aber, wie zuvor schon andere juristische Stellungnahmen, gezeigt, dass das Konstrukt einer Stiftung für diesen Fall zu kompliziert, zu sperrig ist – und diese dennoch nicht gewährleisten könnte, dass die Flächen nicht wieder zum Verkauf gelangen.
Nachdem schon mehrere juristische Gutachten die Schwierigkeiten einer Stiftung herausstreichen, sollte nicht sklavisch an einer solchen festgehalten werden. Deswegen regen die Grünen im Stuttgarter Rathaus an, auf das bewährte Instrument des Erbbaurechts zurück zu greifen. Dieses Recht kann Wohnungsbau fördern, kann Bauten zu erschwinglichen Baupreisen realisieren und wirkt der Bodenspekulation entgegen. Gepaart mit einer kleinteiligen Parzellierung der Grundstücke und einem klar geregelten Baurecht lässt sich der “Geist” des Geißler-Vorschlags einfach umsetzen. Und statt in einer komplizierten Stiftungskonstruktion können Bürgerinnen und Bürger ihre Mitsprache auch in einem selbstständigen Beirat einbringen.
Durch eine stadt- und familiengerechte Planung und einer ökologischen Bauweise lassen sich dann die ursprünglich für die Stiftung vorgesehenen Ziele umsetzen: Erhaltung einer Frischluftschneise für die Stuttgarter Innenstadt; die übrigen Flächen müssen ökologisch, familien- und kinderfreundlich, mehrgenerationengerecht, barrierefrei und zu erschwinglichen Preisen bebaut und es muss eine offene Parkanlage mit großen Schotterflächen angelegt werden.

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