
von Peter Pätzold 30.08.11, 14:18 Uhr
“Das dümmste Großprojekt”, wie die Süddeutsche Zeitung Ende Juli einen Artikel über Stuttgart 21 überschrieb, macht – nicht gerade zum Ruhme Stuttgarts – diesem Ruf weiterhin alle Ehre: Die Bahn musste nach Recherchen der Stuttgarter Zeitung jetzt doch einräumen, dass ein Rückbau der Gleisanlagen hinter dem Hauptbahnhof nicht genehmigt ist. Die Stadt muss nun befürchten, für sie wertlose Grundstücke gekauft zu haben.
Die grüne Fraktion hatte bereits Anfang August in einem Antrag auf ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hingewiesen: Erst müsse noch ein Stilllegungs- und Entwidmungsverfahren für das Gelände erfolgen. Eine solche Entwidmung von Bahnbetriebszwecken darf jedoch nur dann erfolgen, wenn niemand Anspruch auf Weiterbetrieb der Bahninfrastruktur erhebt – die Stuttgarter Netz-AG (SNAG), ein Zusammenschluss einiger Privatbahnen, erhebt aber genau diesen Anspruch. Sie möchte Teile der oberirdischen Infrastruktur weiter betreiben, da sie hierfür einen Markt sieht und zudem Wettbewerbsnachteile infolge der knapp bemessenen Kapazität des Tiefbahnhofs befürchtet.
Hat die Stadt Stuttgart also für 460 Mio. Euro Grundstücke gekauft, die für sie wertlos sind, weil sie weiterhin für Bahnzwecke zur Verfügung stehen müssen? In diesem Fall wären der “städtebaulichen Chance” Rosenstein die Flügel erheblich gestutzt. Wir wollen wissen, ob es für diesen Fall vertragliche Regelungen mit der Bahn gibt und wie die Stadtverwaltung die Möglichkeit einer Rückabwicklung des Grundstücksgeschäfts einschätzt.
Hinterfragt werden muss auch, ob die Zahlungen der Stadt an die Bahn einen Straftatbestand darstellen, wie die Juristen zu Stuttgart 21 vermuten, da die Mitfinanzierung der Stadt an Stuttgart 21 wegen des Verbots der Mischfinanzierung verfassungswidrig sei. Das Land hat seine Zahlungen bereits ausgesetzt.
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